Kompetenz. Vertrauen. Unabhängigkeit. Erfolg.

Bau- Ingenieur- und Sachverständigenbüro
Dr.-Ing. Stefan Weyhe

Das bundesweit tätige Bau- Ing.- und Sachverständigenbüro Weyhe mit Sitz in Bad Langensalza, im Freistaat Thüringen, ist schwerpunktmäßig auf das Fachgebiet Schäden an Gebäuden aber auch auf die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken spezialisiert.

Sie benötigen ein Gutachten, eine Stellungnahme oder fachliche Unterstützung bei einem privaten oder gerichtlichen Streitfall? Als Inhaber des Bau- Ing.- und Sachverständigenbüro Weyhe unterstütze ich Sie gerne und stehe Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Ein gut gemeinter Rat: Streiten um jeden Preis ist die schlechteste Lösung.

Selbst wenn Sie sich in Ihrem Gerechtigkeitsgefühl als der Geschädigte sehen, sollte die Anrufung eines Gerichtes immer das letzte Mittel sein. Wenn Sie es mit Ihren Nerven und Finanzen gut meinen, versuchen Sie es in Streitfällen des Bauwesens immer zuerst auf gütlichem Weg. Sicherlich kann es auch sinnvoll sein, sich der Hilfe eines Sachverständigen zu bedienen. In diesem Fall stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr

Dr.-Ing. Stefan Weyhe

Aktuelles

Das Büro

Am 12.04.1990 wurde das Bau- Sachverständigenbüro Weyhe durch Herrn Dipl.-Ing. Axel Weyhe († 3. Oktober 2016) gegründet. Der Schwerpunkt der Tätigkeiten lag anfänglich bei der Vorbereitung, Planung und Überwachung von Bauvorhaben im Hochbau. Außerdem wurden beratende Tätigkeiten im Bauwesen erbracht.

Später war Herr Dipl.-Ing. Axel Weyhe auch als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Fachgebiet Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken tätig.

Seit dem 13.02.2001 wird das Büro durch Herrn Dr.-Ing. Stefan Weyhe als Bau- Ingenieur- und Sachverständigenbüro Weyhe geführt. Das Leistungsspektrum wurde durch die Sachverständigentätigkeit im Fachgebiet Schäden an Gebäuden erweitert.

Ihr Ansprechpartner

Dr.-Ing. S. Weyhe

Dr.-Ing. Stefan Weyhe

Leistungen

Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen einen detaillierteren Überblick über die verschieden Leistungen, die durch das Bau- Ingenieur- und Sachverständigenbüro Weyhe erbracht werden, geben. Wenn Sie Fragen zu bestimmten Themengebieten haben, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Fachkenntnis zur Verfügung.

Bauherr und Käufer eines Gebäudes haben einen Anspruch auf ein mangelfreies Werk. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §633) und in der Vertrags- und Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB) ausdrücklich niedergelegt.

Von einem „Mangel“ spricht man vereinfacht, wenn die ausgeführte Bauleistung (der Ist-Zustand) vom vertraglich vereinbarten Zustand (Soll-Zustand) abweicht.

Auf eine kurze Formel gebracht:

Unzulänglichkeit + damit vertragswidrige Bauweise = Baumangel

Das für den Sachverständigen anstehende Problem der Bewertung des Baumangels umfasst nicht eine rechtliche Würdigung der Vertragswidrigkeit, auch nicht eine Beurteilung der durch den Mangel hervorgerufenen Auswirkung auf das Vermögen des Geschädigten, also dessen Schaden, sondern allein die Wertung der objektbezogenen Beeinträchtigung. 
[vgl. H. E. Aurnhammer: Aachener Bausachverständigentage (1978)]

Ein Ergebnis aller untersuchten Baumängel und Bauschäden ist eine Verteilung der Schadensursachen wie in der folgenden Abbildung dargestellt. Ausführungsmängel sind mit 53% am häufigsten und müssen Schwerpunkt einer Qualitätssicherung sein.

Verteilung der Schadensursachen, Quelle: Bargstädt, H.-J./Dannecker, L.: Fehler-Suche mit System. Deutsches Ingenieurblatt. (2001), Heft-Nr. 11

Beispielbilder

Bauschäden sind Auswirkungen von Fehlern (nicht erfüllter vorgeschriebener oder vereinbarter Forderungen bzw. Eigenschaften), die die Stand- und/oder Tragsicherheit bzw. die Funktions- und/oder Gebrauchssicherheit innerhalb der normalen Nutzungsdauer des Bauwerkes/Gebäudes beeinträchtigen. (Also alle unbeabsichtigten Veränderungen an Bauwerken/Gebäuden, die während ihrer Herstellung und Nutzung eintreten.)

Ein Bauschaden ist ein Schaden am Bauwerk als Folge einer unzulänglichen und damit vertragswidrigen Bauwerkserrichtung oder als Folge einer unerlaubten Handlung. Im Unterschied zum Baumangel handelt es sich beim Begriff des Bauschadens nicht um die Unzulänglichkeiten der Bauwerkserrichtung selber, sondern um einen Schaden am Objekt, der sich als Folge eines oder mehrerer Baumängel darstellt.

Die jährlichen Mängel- und Schadensbeseitigungskosten in der Bundesrepublik Deutschland betragen je nach Literaturquelle zwischen 2 und 6 Prozent der Bauinvestitionen. Vermeidbare Baumängel/-schäden verursachen derzeit allein in der Bundesrepublik Deutschland Kosten zwischen 6 und 20 Milliarden € pro Jahr.

Kostenanteil an Bauinvestitionen, Quelle: eigene Untersuchungen

Beispielbilder

Für die rechtliche Beurteilung von streitigen Sachverhalten dienen auch bautechnische Gutachten, z.B. in Form von:

  • Bauzustandsanalysen,
  • Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen oder
  • sonstige Bautechnische Stellungnahmen.

Häufig sind beispielsweise, wie in nachfolgender Abbildung dargestellt, Einwirkungen von Feuchtigkeit auf Außenwände zu untersuchen.

Beispielbilder

Die rechtzeitige Sicherung von Beweisen hat für das gesamte Baurecht und damit für alle am Baugeschehen Beteiligten eine erhebliche, vielfach noch nicht erkannte Bedeutung.

Bei dem Fortschreiten von Bauarbeiten ist die spätere Feststellung des ursprünglichen oder gegenwärtigen Zustandes einer Sache, z.B. eines Bauwerkes oder einer Bauleistung, häufig erschwert, bisweilen gar unmöglich. 
Deshalb kann es zweckmäßig oder zwingend notwendig sein, für eine „vorweggenommene“ Beweissicherung zu sorgen.

Denn: Recht bekommt bei Gericht nicht in jedem Fall schon der, der Recht hat, sondern im Zweifel der, der sein Recht beweisen kann.
[vgl. G. Philipps/F. Stollhoff/J. Wieck: Die vorsorgliche Beweissicherung im Bauwesen (2010)]

Beispiel für einen Beweissicherungsgrund anhand einer Böschungsmauer vor und nach erfolgten Arbeiten im Umfeld.

Beispielbilder

Unterschiedliche Standpunkte über die Art der Realisierung, Zeitverzüge gegenüber dem planmäßigen Ablauf bei der Realisierung von Bauvorhaben führen mitunter zu Streitigkeiten und zur Lösung geschlossener Verträge.

Wie  aber ist der Bautenstand, welche Gewerke wurden zu welchen Anteilen realisiert, wie hoch sind die notwendigen Restleistungen und mit welcher Qualität wurden die Leistungen ausgeführt.

Fragen, die objektiv und unparteiisch durch den Sachverständigen zu beantworten sind.

Die Inhalte eines Bautenstand-Gutachtens können sein:

  • Feststellung der erbrachten Leistungen zur Verdeutlichung des Umfanges der Restleistungen,
  • Feststellung vorhandener Mängel,
  • Feststellung des prozentualen Bautenstandes z.B. unterteilt nach Gewerken,
  • Einschätzung des Baugewerks nach Vergütungsstand,
  • Zusammenfassung und Auswertung der Ergebnisse.

Beispielbilder

Folgende Arten der Abnahme können vereinfacht unterschieden werden:

  • förmliche Abnahme nach VOB/B § 12 Nr. 4
  • stillschweigende Abnahme, die einen Abnahmewillen des Bestellers durch konkludentes Verhalten voraussetzt und unterstellt
  • fiktive Abnahme nach VOB/B § 12 Nr. 5.

Bei der förmlichen Abnahme muss zwischen den Stadien fachtechnische und rechtsgeschäftliche Abnahme differenziert werden. Die Mitwirkung durch den Sachverständigen kann, wie in folgendender Abbildung dargelegt, vorgenommen werden.

Mit der Abnahme geht die Gefahr für Beschädigung oder Zerstörung der Bauleistung auf den Auftraggeber über (VOB/B § 12 Nr. 6). Die Schutzpflicht des Auftragnehmers für sein Werk endet (VOB/B § 4 Nr. 5).

Durch den Sachverständigen erfolgt eine Mitwirkung bei der fachtechnischen Abnahme als Voraussetzung für eine rechtsgeschäftliche Abnahme.

Eine unabhängige baubegleitende Qualitätssicherung hat zum Ziel, Mängel im Vorfeld zu erkennen und zu vermeiden, sodass ein Bauwerk unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik den vereinbarten und zugesicherten Eigenschaften entspricht. Es soll seine Eigenschaften dauerhaft behalten und möglichst nicht an Wert verlieren. Unabdingbar ist dabei die Überwachung von einer fachlich kompetenten und wirtschaftlich unabhängigen Person. Die baubegleitende Qualitätssicherung beginnt bei der Planung und endet mit der Übergabe des Bauwerks. Darüber hinaus kann sie sich auch mit der Beseitigung von Mängeln befassen.

Das System zur Qualitätssicherung basiert auf den geltenden Gesetzen, den „Allgemein anerkannten Regeln der Technik“ und den Erfahrungen der Sachverständigen.

Die Prüfergebnisse werden dokumentiert und dem Auftraggeber umgehend mit entsprechendem zusätzlichem Informationsmaterial wie Fotos oder anderen Dokumentationen übergeben.

Die Qualität stützt sich auf zwei Säulen, siehe Abbildung.

Säulen der Qualität Quelle: nach Bücker, J. (2002)


Im Rahmen unseres Leistungsspektrums erstellen wir u.a. Verkehrswertgutachten für:

  • Unbebaute Grundstücke
    • Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
    • Bauland
    • werdendes Bauland (z.B. Bauerwartungsland)
  • Bebaute Grundstücke
    • Wohnimmobilien (Einfamilienhaus, Eigentumswohnung)
    • Mehrfamilienhaus und Wohnanlage
    • Wohn- und Geschäftshaus
    • Gewerbeimmobilien (Bürogebäude, Produktionshalle, Lagerhalle)
  • Grundstücksgleiche Rechte
    • Wohnungseigentum und Teileigentum, (z.B. Eigentumswohnungen, Ladenlokale)
    • Erbbaurechte
  • Rechte und Belastungen am Grund und Boden
    • Wohnungsrecht, Nießbrauchrecht
    • Wegerecht
  • Bewertungs-Sonderfälle
    • Anfangs- und Endwerte im Zugewinnausgleich (bei Ehescheidung)
    • Erbschaft, Erbauseinandersetzung
    • Schenkung
    • Zwangsversteigerung
    • Schiedsgutachten
    • Mietwertgutachten

Unter diesem Link finden Sie die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Von verschiedenen Verbänden, Kammern, über Juristen bis hin zu Sachverständigen wird interessierten
Personen hierfür Unterstützung angeboten, wenn sie beispielsweise bautechnische Streitigkeiten führen.

Diesbezüglich können sie mithilfe eines Experten einen vernünftigen Weg einschlagen um sich auf „friedlichem Wege“
mit einem Kontrahenten zu einigen.

Wir sehen in einer Moderatorentätigkeit die Aufgabenstellung, dass Sachverhalte für alle Parteien klar aufgedeckt
werden und dann nach einvernehmlichen Möglichkeiten gesucht wird, gemeinsam auf „einen Nenner“ zu kommen.

Logischerweise setzt die vorgenannte Vorgehensweise voraus, dass alle Parteien an einer Moderation und am
Wirken eines oder mehrere bestimmter Experten interessiert sind.

Auftraggebend sind im Regelfall gleichermaßen alle Parteien, so dass von diesen gemeinsam auch die
Sachverständigenkosten getragen werden.

Der von uns erbrachte Zeitaufwand und die damit verbundenen Nebenkosten sind in jedem Fall zu begleichen.
Ein Moderieren auf Erfolgshonorarbasis ist unzumutbar.

Weitere Informationen: https://thueringen-schlichtet.de

Publikationen

  • Weyhe, S.: Vortrag Qualitätsverbesserung durch „Helfende Prüfungen“ anlässlich des Assistententreffens der deutschsprachigen Länder an der Technischen Universität Wien – Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft (20.04.2001)
  • Weyhe, S.: Vortrag „Das System der „Helfenden Prüfung“ zum Tag des Baubetriebs 2002 an der Bauhaus-Universität Weimar – Professur Baubetrieb und Bauverfahren (19.03.2002)
  • Weyhe, S.: Das System der „Helfenden Prüfung“. Schriften der Professur Baubetrieb und Bauverfahren, Beitrag zum Tag des Baubetriebs 2002 „Innovation – Qualität – Zahlungssicherheit“ der Professur Baubetrieb und Bauverfahren an der Bauhaus-Universität Weimar. (2002), Heft 4(2002), Seite 53-59.
  • Weyhe, S.: Vortrag zum Projekt Management – Bau – Infrastruktur im Rahmen der Alumni-Sommerschule Baukunst und Umwelt an der Bauhaus-Universität Weimar (09.08.2002)
  • Weyhe, S.: Qualitätssicherung in der Bauausführung. Schriften der Professur Baubetrieb und Bauverfahren, Beitrag zum Tag des Baubetriebs 2004 „Planungshaftung in der Bauausführung“ der Professur Baubetrieb und Bauverfahren an der Bauhaus-Universität Weimar. (2004), Heft 6(2004), Seite 35.
  • Bargstädt, H.-J./Weyhe, S.:  A Concept for Quality Assurance During the Constrution Process by Self-Checking Device, Procedure and Guiding Controls on Site. Contribution (Poster) to IABSE Symposium 2004 „Metropolitan Habitats and Infrastructure“, International Association for Bridge and Structural Engineering. Shanghai. (2004)
  • Weyhe, S.: Promotion zum Thema Bauschadensprophylaxe als Beitrag zur Qualitätssicherung während der Bauausführung an der Bauhaus-Universität Weimar. (2005)
  • Bargstädt, H.-J./Weyhe, S.:  Transparente Bauschadensprophylaxe in der Bauausführung. In: Bauschäden im Hoch- und Tiefbau. Herausgeber: Victor Rizkallah, Institut für Bauforschung e.V.. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag (2007)
  • Weyhe, S.: Vorlesung zum Thema: „Mängel in der Bauausführung“ an der Bauhaus-Universität-Weimar – Professur für Baubetrieb und Bauverfahren (2012)
  • Weyhe, S.: Vorträge zum Thema: „Mängel in der Bauausführung“ an der Bauhaus-Universität-Weimar – Professur für Baubetrieb und Bauverfahren (2013/2014)
  • Weyhe, S.: Sachkunde im Bauwesen spart Geld und Ärger. In: Wirtschaftsmagazin der Industrie- und Handelskammer Erfurt. Herausgeber: Industrie- und Handelskammer Erfurt (2014), Heft 7, Seite 18-19.
  • Weyhe, S.: Vortrag zum Thema: „Baumängel und Bauschäden richtig erkennen“ an der Bauhaus-Universität-Weimar – Professur für Baubetrieb und Bauverfahren (2015)
  • Weyhe, S.: Vortrag zum Thema: „Aktuelle Probleme in der Bauschadensanalyse“ an der Bauhaus-Universität-Weimar – Professur für Baubetrieb und Bauverfahren (2016)
  • Weyhe, S.: Vortrag zum Thema: „Aktuelle Probleme in der Bauschadensanalyse“ an der Bauhaus-Universität-Weimar – Professur für Baubetrieb und Bauverfahren (2020)
  • Weyhe, S.: Vortrag zum Thema: „Baumängel und Bauschäden beim Bauen im Bestand“ an der Bauhaus-Universität-Weimar – Professur für Baubetrieb und Bauverfahren (2021)



Kontakt

Anschrift

Bau- Ing.- und Sachverständigenbüro WEYHE
Bahnhofstraße 9
D-99947 Bad Langensalza

Telefon: +49 3603 894188
Fax : +49 3603 894187
Mobil: +49 172 3214805

e-Mail: weyhe-s@t-online.de 

Schreiben Sie uns!

Sie haben Interesse an unseren Leistungen oder weitergehende Fragen? Nutzen Sie unser Formular und nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihr Anliegen zu besprechen.




    Hinweis
    Dieses Formular lässt sich nur nach Ihrer Zustimmung absenden. Ihre Daten nutzen wir ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage.

    * Pflichtfeld, bitte ausfüllen.